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Themenschwerpunkt | aktuell

Haftung, Datenschutz, KI

1.      Verantwortlichkeit und Haftung

2.      Data Privacy 

3.      Künstliche Intelligenz 

Im Rahmen des 1. Schwerpunkts hat Wolfgang Zankl, Professor am Institut für Zivilrecht der Universität Wien und Leiter des e-center, zuletzt mit führenden IT-Unternehmen (USA) zusammengearbeitet und zB im Auftrag von Facebook ein Rechtsgutachten vor dem Europäischen Gerichtshof erstattet.

Im Rahmen des 2. Schwerpunkts ist das e-center als Joint-Venture-Partner am Data Trust Center beteiligt, das digitale Zertifizierungen durchführt.

Im Rahmen des 3. Schwerpunkts hat Wolfgang Zankl zB bei einer internationalen Konferenz der Chinese University of Hong Kong referiert und publiziert (https://www.legalanalytics.law.cuhk.edu.hk/post/ai-to-regulate-or-not-to-regulate-that-is-the-question-introducing-ham-human-as-model). Er ist auch internationaler Direktor des Instituts für Artificial Intelligence Law der Tianjin University.


Jahrestagung Internetrecht

Der Verlag MANZ veranstaltet in Kooperation mit dem e-center und unter Leitung von Prof. Zankl die Jahrestagung Internetrecht. Die jeweils im Herbst stattfindende Tagung widmet sich aktuellen Entwicklungen in Legistik und Rechtsprechung. Sie wurde zuletzt als bestes MANZ-Seminar ausgezeichnet und erfreut sich mit fast 100 Teilnehmern reger Nachfrage.


Datenschutz-Grundverordnung

Kompakte Zusammenfassung:

gdpr.pdf

DSGVO
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Data Privacy

Die Informations- und Kommunikationstechnologie wird weiterhin vom Thema Data Privacy beherrscht. Da das Recht hier oft zu langsam, zu wenig international und zu wenig wirksam ist, empfiehlt nun auch der EU-Ministerrat die Entwicklung und Anwendung von Soft-Law. Prof. Zankl hat daher im Rahmen des e-center International Data Privacy Principles entwickelt, die auf internationalen Standards beruhen und daher weltweit anwendbar sind, um zeitgemäß agieren und zugleich Markt- und Wettbewerbsvorteile sowie Haftungssicherheit durch entsprechende Compliance erlangen zu können. Diese Principles wurden von Prof. Zankl erstmals 2014 an der Harvard University vorgestellt und zuletzt nach entsprechenden Verfeinerungen, die auch in Abstimmung mit der Computer Ethics Society Hongkong erfolgt sind, an der deutschen Auslandshandelskammer Moskau und an Universitäten in Hongkong, Tianjin und Sydney präsentiert. Die Data Privacy Principles bilden auch die Grundlage der Data Privacy Zertifizierung, die vom Data Trust Center, einem Joint Venture des e-center mit der Kyberna und dem ky-center for social media law angeboten wird. Im folgenden finden Sie die Texte auf Englisch und Russisch:

 

 

 

Themenschwerpunkt | Archiv

Social Media 2015 

Die diesjährige Veranstaltungsreihe des ky-center for social media law in Vaduz, München und Wien wird aus aktuellem Anlass dem Thema Data Privacy gewidmet sein. Das Programm (Oktober) können Sie unter office@e-center.eu anfordern.

Social Media 2014

 

Die diesjährige Social Media Tournee in Wien, Vaduz und München wird neben dem bewährten Social Media Check auch die Vermeidung von „Shitstorms“ durch maßgeschneiderte Policies und Guidelines zum Gegenstand haben.

 

 

Social Media Check 2013

Nachdem das e-center bereits 2011 die Social Media Auftritte der 100 umsatzstärksten österreichischen Unternehmen analysiert hat (siehe unten Archiv), wurden nun vom ky-center for social media law, einem Spin-off des e-center, auch die Daten für 2013 erhoben, diesmal für Wien, Liechtenstein und Bayern. Die Ergebnisse sind noch schlechter als 2011: rund 80% aller untersuchten Auftritte auf Facebook, Google+ und Twitter sind rechtswidrig. 

 

 

Social Media

Social Media sind - bei mittlerweile fast einer Milliarde Nutzer allein von Facebook - im Begriff, allgegenwärtig zu werden. Dies hat zu einer zunehmenden Kommerzialisierung von Social Media geführt, die allerdings durch beträchtliche Rechtsunsicherheiten limitiert wird. Diese Rechtsunsicherheiten hängen vor allem damit zusammen, dass die kommerzielle Nutzung von Social Media Plattformen noch relativ neu und rechtlich nicht speziell reguliert ist. Zahlreiche rechtliche Probleme und Auseinandersetzungen sind die Folge. Dies wird durch zahlreiche Gerichtsentscheidungen in letzter Zeit, aber auch durch eine Untersuchung bestätigt, die das e-center in Bezug auf die Social Media Auftritte der 100 umsatzstärksten österreichischen Unternehmen stichprobenartig durchgeführt hat.  Demnach sind rund 82% aller  Auftritte rechtswidrig oder rechtlich problematisch. Da die einschlägige Rechtslage europaweit ähnlich ist, dürften die Zahlen in anderen europäischen Ländern ähnlich sein, und auch weltweite Entwicklungen deuten darauf hin, dass im Bereich von Social Media erhebliche Rechtsunsicherheiten bestehen. Im Hinblick auf die umfangreich und global auftretenden  Rechtsunsicherheiten im Zusammenhang mit der kommerziellen Nutzung von Social Media empfiehlt das e-center eine umfassende Rechtsstrategie, um Haftungsszenarien kommerzieller Social Media Nutzung vorzubeugen.




smtop100.pdf

Top100 Statistik
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Asia vs. Europe?

Da sich in letzter Zeit vor allem auch China (in Hongkong zuletzt zB durch die Kooperation zwischen der dortigen University of Science and Technology und der in Kalifornien ansässigen WebEx Communications, Inc.), Indien (IT-Outsourcing) und Dubai (mit eigener Internetcity) zunehmend als globale IT-Player und Drehscheiben etablieren, steigt auch der Bedarf an Rechtssicherheit in diesen Regionen. Das e-center hat daher kürzlich Veranstaltungen in Hongkong (21.11.2011) und Dubai (24.11.2011) organisiert, um der Entwicklung der Internationalisierung des IT-Rechts im asiatischen Raum Rechnung zu tragen. Dabei wurde das chinesische bzw das arabische IT-Recht mit den entsprechenden europäischen Rahmenbedingungen verglichen, um zu ermitteln, was die Rechtsordnungen im Sinne attraktiver IT-Standorte voneinander lernen können.

op01-rechtsicher.pdf

IT-Recht.Asien
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china it law.pdf

chinese it law
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arabian it law.pdf

arabian it law
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european it law.pdf

european it law
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Netzneutralität

 Unter "Netzneutralität" wird - vereinfacht gesagt - die neutrale Weiterleitung von Inhalten durch Netzbetreiber verstanden, ohne dass bei bestimmten Inhalten Unterschiede bei Zugang oder Übertragungsgeschwindigkeiten gemacht werden. Dies ist allerdings schon deshalb missverständlich, weil es im Hinblick auf beschränkte Netzkapazitäten über kurz oder lang zwingend zu unterschiedlichen Prioritätsklassen bezüglich der Netznutzung kommen muss. Dies ist auch rechtlich gedeckt, insbesondere im Rahmen der sog. Privatautonomie, die es erlaubt, für unterschiedliche Geschwindigkeiten auch unterschiedliche Preise zu verlangen. Inhaltlich dürfen aber keine Beeinträchtigungen erfolgen (keine "Zensur") und es muss vertraglich auf Transparenz geachtet werden. Eine gesetzliche Regulierung ist nicht erforderlich, weil die Frage der Inhaltsindifferenz vertraglich geregelt werden kann und der Wettbewerb hier regulierend wirkt.


(Studie als PDF)


Online-Glücksspiel

Die Judikatur des Europäischen Gerichtshofs zum Online-Glücksspiel nimmt kein Ende. Erst kürzlich sind wieder mehrere Entscheidungen ergangen, die neuerlich gezeigt haben, dass auf Basis der geltenden Rechtslage keine rechtssicheren Lösungen erzielbar sind. Dies begünstigt letztlich den Schwarzmarkt und geht damit zu Lasten des Verbraucherschutzes und der Kriminalitätsbekämpfung.

Das e-center, der größte europäische Think Tank für IT-Recht, hat die Problematik in einer aktuellen Studie ausführlich untersucht und ist dabei zu dem Ergebnis gekommen, dass die Rechtslage in den Mitgliedstaaten der EU extreme Unterschiede aufweist. Dadurch entstehen im rasant wachsenden Onlinebereich massive Rechtsunsicherheiten. Diese hängen damit zusammen, dass es keine gesamteuropäischen Mindeststandards gibt und die einzelstaatlichen Glücksspielregelungen auf die Besonderheiten der Informations- und Kommunikationstechnologie in der Regel nicht zugeschnitten sind. Dies zeigt sich zum Beispiel auch an Glücksspielmonopolen, die an nationalen Grenzen enden, während das Online-Glücksspiel diese definitionsgemäß überschreitet. Diesen unbefriedigenden Ist-Zustand hat das e-center in seiner Studie mit dem anzustrebenden Soll-Zustand verglichen, der sich aus den Anforderungen der Rechtssicherheit ergibt. In Bezug auf das Online-Glücksspiel bestehen diese Anforderungen vor allem darin, dass sowohl Verbraucher als auch Anbieter in einer regulativ klaren, bestimmten und beständigen Rechtsumgebung agieren können („Safe Environment“). Dies ist für Verbraucher dann der Fall, wenn sie vor Kriminalität und problematischem Spielverhalten geschützt werden. Dazu können die Möglichkeiten der Informations- und Kommunikationstechnologie – etwa die im Vergleich zum herkömmlichen Glücksspiel viel genauere Nachvollziehbarkeit aller Transaktionen -   verstärkt herangezogen werden.

Diese Eckpunkte hat das e-center in einen Richtlinienentwurf einfließen lassen, womit für das Online-Glücksspiel erstmals der Versuch eines „European Regulatory Framework“ unternommen wird. Die Studie wird im Rahmen der jährlichen Security-Veranstaltung des e-center vorgestellt, die heuer am 23. November, 16 Uhr, im Schwurgerichtssaal des Landesgerichts für Strafsachen Wien stattfindet und mit zahlreichen Speakern dem Generalthema Online-Glücksspiel gewidmet ist (Anmeldung: office@e-center.eu).

 

(Richtlinienentwurf und Executive Summary)

 

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