Home / aktuell / Topaktuell

IT-Freedom!

Immer lauter werden Stimmen, die das Internet durch Sperren, Verbannungen und Monopole beschränken wollen. Das e-center ist skeptisch und fordert »freedom of exchange of information«.

Informations- und Transaktionsfreiheit – dafür steht das Internet und auf dieser Grundlage hat es sich erfolgreich entwickelt. Plötzlich wird dies aber in Zweifel gezogen. Zuerst mit dem französischen Internetverbannungsgesetz, das Usern bei Urheberrechtsverletzungen den Internetzugang kappt. Dann hat sich die Diskussion um Internetsperren verschärft, und im Herbst des Vorjahres hat schließlich der Europäische Gerichtshof (EuGH) ausgesprochen, dass die Dienstleistungsfreiheit im Internet durch nationale Glücksspielmonopole (im Anlassfall in Portugal) beschränkt werden kann. Das e-center hat im Rahmen seiner jährlichen Mobile Business Veranstaltung gezeigt, wohin diese Entwicklungen führen, nämlich zu Informations- und Transaktionsmonopolen, die in eine »rechtspolitische Sackgasse« münden.

Woran liegt das, worum geht es? In Bezug auf Internetsperren wurde vor allem auf die Parallelen zur Vorratsdatenspeicherung hingewiesen. Diese wurde zu Zwecken der Terrorismusbekämpfung beschlossen und mittlerweile wird gefordert, dass die Daten auch zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen herauszugeben sind. Ähnlich verläuft die Entwicklung in Bezug auf Internetsperren. Die Diskussion hat mit kinderpornografischem Content begonnen und mittlerweile ist man bei der Entfernung von Seiten, über die Urheberrechte beeinträchtigt werden; so etwa in Spanien, wo eine Kommission eingesetzt werden soll, die prüft, ob die Schließung entsprechender Seiten beantragt wird. Damit ist der Weg zur Zensur geebnet: Eine Kommission entscheidet darüber, was ins Netz darf und was nicht. Abgesehen von rechtspolitischen Bedenken ist auch unklar, wer die Kosten trägt und wer dafür verantwortlich ist. Damit steht letztlich auch die Rechtssicherheit – zentrale Voraussetzung für den wirtschaftlichen Erfolg der IT – auf dem Spiel.
Dasselbe gilt für Transaktionsmonopole. Die Rechtssicherheit wird empfindlich gestört, wenn im grenzüberschreitenden Verkehr jeder EU-Mitgliedstaat sein eigenes Monopol betreibt. Der EuGH rechtfertigt dies damit, dass es Monopolisten leichter fällt, das Glücksspiel in »kontrollierte Bahnen zu lenken«. Das stimmt aber schon deshalb nicht, weil bei Monopolen die gegenseitige Kontrolle der Mitbewerber entfällt. Auch dass Verbraucher im Hinblick auf den fehlenden Kontakt zum Anbieter im Internet besonders gefährdet sind (EuGH), geht ins Leere, weil das Online-Spiel elektronisch viel genauer nachvollzogen werden kann als im herkömmlichen Casinobetrieb. Außerdem bestehen diese Gefahren auch sonst, haben aber nicht zu Monopolen, sondern zur Regulierung durch Fernabsatz-Richtlinien geführt.
Alles in  allem ist daher daran festzuhalten, dass Informations- und Transaktionsmonopole keine Antworten auf die IT-Entwicklungen des 21. Jahrhunderts bieten. Das e-center bleibt daher bei seiner Forderung, für die es von der New York Times zitiert wurde: »freedom of exchange of information«. Als Konsequenz dieser Forderung lehnt das e-center Monopolisierungen im Internet ab und fordert freie Märkte mit einem zeitgemäßen Angebot und moderner Regulierung, um Verbraucher einerseits optimal zu schützen, sie aber andererseits in ihrer Konsumfreiheit nicht zu beschränken.

Wolfgang Zankl

Artikel als pdf:

op03-freedom.pdf

output 03-10
Download: PDF, 83 KB